Auf das Logo können Sie vertrauen. Jeder Betrieb der sich mit dem Regionalbuffet Siegel auszeichnet steht für Regionalität und erfüllt unsere Werte.

Grundsätzlich gilt:

Produkte, die aus einem Regionalbuffet-Betrieb möglich sind, sollten vorgezogen werden.

Dies wird regelmäßig, eigenverantwortlich und durch die unterschriebene Eigenkontrolle bestätigt.

Die Herkunft der Produkte muss offengelegt werden.

Heimischen Geschmacksrichtungen ist Vorrang einzuräumen!

Zucker, Salz, Gewürze müssen nicht aus der RB – Region stammen

  • Das ganze Jahr stehen täglich mindestens fünf Gerichte auf der Speisekarte,  deren namensgebender Hauptbestandteil und eine weitere Zutat aus dem Reginalbuffet

 

  • Die Hauptbestandteile eines Gerichts sind im Laufe des Jahres aus mindestens fünf verschiedenen Produktgruppen zu wählen.

Produktgruppen: Fisch, Schwein, Rind, Lamm, Wild, Geflügel, Eier, Nudeln, Gemüse, Salat, Kartoffeln, Obst, Käse, Milch- und Milchprodukte (z.B. Joghurt, Eis), Brot und Gebäck, regionale Delikatessen (z.B. Rapsöl, Kürbiskernöl, Kürbiskerne, Holunderblütenessig, Honig, Kräuter)

  • Mindestens je ein Vertreter aus den drei Getränkegruppen (alkoholfrei, alkoholisch, Spirituose) ist aus dem Regionalbuffet.

 

  • Die Gerichte bzw. Getränke wechseln im Reigen der Jahreszeiten
  • Kreativität erwünscht!

 

  • Auf der Speisekarte wird die Philosophie des Regionalbuffets erläutert, die Hersteller der Produkte werden genannt, der Charakter des Regionalbuffets muss durchgängig auf der Karte erkennbar sein.

Speise- und Saisonkarten und Lieferscheine sind zum Betriebsbesuch vorzulegen.                              

Handwerkliche Herstellung auf eigenem Betrieb ohne Fertigmischung Mehl aus einer Mühle, so nah wie möglich Zutaten aus RB – Betrieb bzw. RB - Region.
Bei Gebäck müssen saisonale, regionale Zutaten bevorzugt werden.

Herkunft:
Ausschließlich Eier aus dem eigenen Betrieb. Junghühner/Küken sollen bevorzugt von in Bayern ansässigen Zuchtunternehmen stammen.

Ziel: Packstelle und Stempelung am eigenen Betrieb.

Fütterung:
Futtermittel kommt bevorzugt vom eigenen Betrieb bzw. aus der RB - Region

Kein Einsatz von antibiotischen Leistungsförderern,

Futtermittel tierischen Ursprungs werden nicht eingesetzt. 

Haltung:
Freilandhaltung oder Bodenhaltung der Tiere gemäß der Legehennen-

Haltungsverordnung

Produkte: alle heimischen Fischarten wie z.B. Karpfen, Forellen, Saiblinge, Schleie, Hecht, Waller, Zander, Weißfische

Herkunft: die Fische werden, mit Ausnahme der Brutperiode (erstes Jahr), in heimischen Gewässern aufgezogen. Zukauf in der RB - Region möglich.

Haltung: die Haltung der Fische erfolgt tierschutzkonform d.h. der notwendige Platzbedarf für eine gesunde Entwicklung der Fische wird gewährleistet.  Überhöhte Besatzdichten werden vermieden. Den Fischen steht die erforder -liche Menge an Frischwasser zur Verfügung.

Fütterung: Die Fische werden artgerecht gefüttert. Das Futter sollte möglichst eigenproduziert oder aus der Regionalbuffet – Region zugekauft sein. Die  Futter Herkunft ist nachzuweisen.

Schlachtung: Die Schlachtung erfolgt tiergerecht und durch sachkundige  Personen.

Verarbeitungsverfahren: Bei der Verarbeitung von Fischen (z.B. filetieren, räuchern) sind die erforderlichen Hygienevorschriften zu beachten, evtl. Zusatzstoffe werden gekennzeichnet. 

Rind:

Geboren: eigener Betrieb oder Region Bayern

aufgewachsen im eigenen Betrieb, RB-Betrieb

Schlachtung / Zerlegung: eigener Betrieb oder Nennung des Schlachtbetriebs – so nah wie möglich

 

 

Schwein:

Geboren: Region Bayern, aufgewachsen im eigenen Betrieb, RB-Betrieb

Schlachtung / Zerlegung: eigener Betrieb oder Nennung des Schlachtbetriebs – so nah wie möglich. Zukauf vom RB-Betrieb

Fütterung:

Bei der Fütterung unserer Tiere gilt der Grundsatz: so nah wie möglich.

Überwiegend wird das Futter auf dem eigenen Hof erzeugt.

 

Wild: Eigene Jagd oder RB- Betrieb

 

Gehegewild:

Geboren: eigener Betrieb oder Region Bayern

aufgewachsen im eigenen Betrieb, RB-Betrieb

Schlachtung / Zerlegung: eigener Betrieb oder Nennung des Schlachtbetriebs – so nah wie möglich.

Das Wohl der Tiere steht für unsere Landwirte im Vordergrund.
Als Ziel streben wir eine gentechnikfreie Fütterung an. Unsere Regionalbuffet-Köche legen Wert auf die Verarbeitung des gesamten Tieres.

Herkunft:

Wassergeflügel (Ente, Gans) Jungtiere, Küken und Bruteier – Nachweis erbringen. Hähnchen und Puten aus Bayern bzw. so nah wie möglich

Kontrolle durch Lieferschein

 

Haltung:

Puten und Masthühner: Bodenhaltung, mit einem befestigten Kaltscharrraum bzw. Wintergarten

Wassergeflügel (Enten und Gänse): ausreichend Auslauf und Bademöglichkeit

 

Fütterung:

Bevorzugt Eigenmischung mit eigenem Getreide oder optional Zukaufmischung (Nachweis), frei von Leistungsförderer

 

Schlachtung:

Schlachtung in eigenem Betrieb, bzw. so nah wie möglich

Allgemeinde Angaben: gentechnikfrei

 

Kartoffeln:

Erzeugung auf eigenem Betrieb

Saatkartoffeln: Bezug so nah wie möglich

 

Gemüse/Obst frisch:

Erzeugung auf eigenem Betrieb

Saatgut und Jungpflanzen Bezug so nah wie möglich

 

Eingelegtes Obst und Gemüse:

Obst und Gemüse aus eigenem oder Regionalbuffet-Betrieb. Nur wenn eine Obst- oder Gemüsesorte auf keinem RB-Betrieb vorhanden ist, kann die Ware aus der RB-Region sein.

 

Fruchtaufstriche:

Früchte sind eigen oder aus RB-Betrieb

Nur wenn eine Obst- oder Gemüsesorte auf keinem RB-Betrieb vorhanden ist, kann die Ware aus der RB-Region sein.

Bier:

Hopfen: so nah wie möglich aus der Region

Malz: Gerste aus der Region, Mälzerei aus der Region – so nah wie möglich

Wein:

Eigener Weinberg (Franken / Tauber-Franken); Eigener Ausbau

Früchte überwiegend Franken

Lagebezeichnung = Nachweis (Kellerbuch belegt alles)

Bei Bezeichnung „Abfüller“ und „Landwein“ erfolgt der Nachweis über den Winzer

 

Secco:

Grundwein: siehe Wein

Herstellung erfolgt in einem Kellereibetrieb – so nah wie möglich

Frucht-Secco:

Ausgangsprodukt siehe Säfte

Herstellung erfolgt in einem Kellereibetrieb – so nah wie möglich

Geiste:

Früchte aus eigenem Betrieb, RB-Betrieb oder RB-Region

Verarbeitung im eigenen Betrieb

Alkohol dafür muss zugekauft werden

 

Brände:

Ausgangsprodukt aus eigenem, RB-Betrieb oder RB-Region

Verarbeitung in eigener Brennerei

 

Liköre:

Fruchtliköre: eigener Betrieb, RB-Betrieb oder RB-Region

Herkunft der weiteren Zutaten müssen offengelegt werden

 

Eierlikör:

Eier aus eigenem oder RB-Betrieb

Alkohol dafür kann zugekauft werden

Säfte/Sirup:

Früchte aus eigenem Betrieb, RB-Betrieb oder RB-Region

Schorle / Nektare / Limonaden:

Früchte aus eigenem Betrieb, RB-Betrieb oder RB-Region

Weitere Zutaten müssen offengelegt werden.

Eigene Quelle / Brunnen

Abfüllung im eigenen Betrieb

Kräuter- u. Früchtetee:

Anbau im eigenen Betrieb, RB-Betrieb oder RB-Region

Trocknung und Verarbeitung im eigenen Betrieb

 

Essig:

Saft oder Wein aus eigenem Betrieb oder RB-Betrieb

Grundprodukte und Zusätze aus eigenem Betrieb oder RB-Betrieb

Herstellung in eigenem Betrieb oder RB-Betrieb

Alkohol dafür muss zugekauft werden

Milch:

Erzeugung und Weiterverarbeitung auf dem eigenen Hof

 

Käse:

Erzeugung und Weiterverarbeitung auf dem eigenen Hof. Eigene Milch, eigene Herstellung oder Gewährleistung der Herstellung mit eigener Milch  

 

Joghurt:

eigene Milch, eigene Herstellung

Erzeugung und Weiterverarbeitung auf dem eigenen Hof

Milcheis:

eigene Milch oder RB-Betrieb, eigene Herstellung, Erzeugung und Weiterverarbeitung auf dem eigenen Hof

 

Sorbet:

überwiegend Früchte aus eigenem Betrieb oder RB-Betrieb. Nur wenn Früchte dort nicht vorhanden sind, kann die Ware aus der Regionalbuffet – Region sein

 Heimischen Geschmacksrichtungen ist Vorrang einzuräumen!

Eier und Herstellung auf eigenem oder auf RB – Betrieb

Mehl aus einer Mühle, so nah wie möglich

Herkunft: die Ölfrüchte werden auf dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und / oder Partnerbetrieben in der RB – Region angebaut.

 

Herstellung: Pressung und Abfüllung auf eigenem Betrieb. Wenn nicht möglich: RB-Region oder so nah wie möglich.

Anbau und Verarbeitung im eigenen Betrieb, Regionalbuffet – Betrieb oder Regionalbuffet - Region

Gemüse / Obst /  Kartoffel
Die Ware muss von einem Regionalbuffet-Mitgliedsbetrieb stammen. Falls dies nicht möglich ist, aus der Regionalbuffet-Region.

Die Warenlieferer sind zu melden und müssen je nach Produkt die oben genannten Vorgaben erfüllen.

Die RB-Ware für die Gastronomieberiebe ist zu kennzeichnen

Fleisch / Fleischwaren
Die Ware muss von einem Regionalbuffet-Mitgliedsbetrieb stammen. Falls dies nicht möglich ist, aus der Regionalbuffet-Region.

Die Warenlieferer sind zu melden und müssen je nach Produkt die oben genannten Vorgaben erfüllen.

Die RB-Ware für die Gastronomiebetriebe ist zu kennzeichnen.

Eier und Geflügel
Die Ware muss von einem Regionalbuffet-Mitgliedsbetrieb stammen. Falls dies nicht möglich ist, aus der Regionalbuffet-Region.

Die Warenlieferer sind zu melden und müssen je nach Produkt die oben genannten Vorgaben erfüllen.

Die RB-Ware für die Gastronomiebetriebe ist zu kennzeichnen.

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